Das war der Vorsitzendentag 2019

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08.03.2019

Vorstellung des neuen Präsidiumsausschusses für Normungsangelegenheiten

Die "CEN-CENELEC Digital Transformation" mit vier Arbeitspaketen - größere Ansicht im Fotoalbum per Klick auf Bild

Am 26. Februar 2019 fand der diesjährige Tag der Komitee-Vorsitzenden bei Austrian Standards statt. Bei dieser Veranstaltung wurde die Rolle des neuen Präsidiumsausschusses für Normungsangelegenheiten vorgestellt, ein Vertreter der Komitee-Vorsitzenden in den Präsidialrat gewählt, über Aktuelles in der Normung berichtet und rege diskutiert, was Vertraulichkeit der Normung bedeutet.

In seiner Eröffnung unterstrich Prof. Dr. Manfred Matzka, Vizepräsident von Austrian Standards International, die wichtige Rolle der Komitee-Vorsitzenden für ein gut funktionierendes Normungssystem. Zudem versicherte er ihnen die bestmögliche Unterstützung bei der Umsetzung der Aufgaben durch Präsidium, die Geschäftsführung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Austrian Standards.

Präsidiumsausschuss für Normungsangelegenheiten

Gemäß Statuten von Austrian Standards hat das Präsidium bestimmte Aufgaben in der Normung wahrzunehmen. Um das Präsidium dabei beratend im Vorfeld zu unterstützen, wurde der Präsidiumsausschuss für Normungsangelegenheiten gegründet. Den Vorsitz führt Prof. Dr. Manfred Matzka. Themen, denen sich der Präsidiumsausschuss widmet:

  • Beratungen über Anträge zur Einrichtung von Komitees,
  • Beratung zur Änderung der Aufgabenbereiche sowie zur Auflösung von Komitees,
  • Bestätigung von Vorsitzendenwahlen,
  • Zulassung von Mehrheitsbeschlüssen und
  • Enthebung von Vorsitzenden und Teilnehmenden.

Beim Vorsitzendentag waren die Mitglieder des Präsidiumsausschusses anwesend, die zum größten Teil langjährige Erfahrungen in der Normung vorzuweisen haben. Dieses Wissen wird im Ausschuss genutzt, um weitere Aufgaben zu beraten, die in der Geschäftsordnung von Austrian Standards festgelegt sind. So werden Bestimmungen diskutiert, die nicht eindeutig geregelt sind, und Interpretationen zur Konkretisierung erarbeitet, wie z. B. ab wann eine Person, die in einer Komitee-Sitzung aufgenommen wird, Stimmrecht hat.

Alle sind eingeladen, konkrete Fragestellungen an den Präsidiumsausschuss über die jeweiligen Komitee-Managerinnen und -Manager mitzuteilen.

Wahl eines Vertreters der Komitee-Vorsitzenden in den Präsidialrat

Ein formeller Tagesordnungspunkt war die Wahl eines Vertreters der Komitee-Vorsitzenden in den Präsidialrat von Austrian Standards. Bereits beim Vorsitzendentag 2018 wurde AR Ing. Helmut Richter, TGM-VAKU, Vorsitzender des Komitees 068 "Verpackungswesen", gewählt.

Nachdem seine Funktionsperiode ausgelaufen war, stellte sich Alexander Petsche, Baker & McKenzie, Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte GmbH, Vorsitzender des Komitee 265 "Compliance Systeme", der Wiederwahl. Erneut wurde ihm das Vertrauen ausgesprochen, so dass er dem Präsidium für die Aufnahme in den Präsidialrat gemäß § 16 Abs. 7 der Statuten 2018 von Austrian Standards International vorgeschlagen wurde.

Rückblick 2018

Dr. Karl Grün, Leiter von Standards Development, berichtete, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Komitees und Arbeitsgruppen per Ende 2018 auf 4.343 gestiegen ist, was einer Zunahme von etwa 200 gegenüber Jahresende 2017 entspricht. Ebenso nahm die Zahl der nominierenden Stellen um 100 auf 2.127 zu, wobei die Stakeholder-Verteilung über alle Komitees ein plausibles, positives Bild zeigt.

Auf europäischer Ebene wurde die gemeinsame Initiative von CEN und CENELEC zur "Digitalen Transformation" vorgestellt. Zielsetzung ist die bessere Unterstützung der Stakeholder in der Europäischen Normung in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise der "Digitizing European Industry". Die CEN-CENELEC Digital Transformation" gliedert sich in vier Arbeitspakete. Sie widmen sich den Themen "Online Standardization", "Open Source Innovation", "Standards for the Future" und "Strategic Alliance".

Sehr intensiv wurde das Thema der Normungsaufträge der Europäischen Kommission zur Ausarbeitung harmonisierter, EU-Richtlinien und -Verordnungen unterstützender Europäischen Normen diskutiert. Etwa 16 Prozent des Europäischen Normenwerks wird für dieses New Legal Framework (vormals New Approach) genutzt.

Änderungen des letzten Jahres durch HAS-Consultants (HAS steht für Harmonized Standards) und Erkenntnisse von Gerichtsverfahren führen zu Nachschärfungen in der Rollenverteilung der Akteure, was wiederum Irritationen vor allem bei den Teilnehmenden in den Europäischen Normungsorganisationen auslöst. Karl Grün betonte aus seiner Sicht als Vertreter von Austrian Standards im CEN Technical Board, dass ein intensiver Dialog gefordert ist, um Transparenz und Sicherheit im Prozess für den gegenseitigen Nutzen aller sicherzustellen.

Allgemeine Informationen zum Thema "The HAS Consultant framework" im Video des CEN-CENELEC Management Centre

Elektronisches Abstimmungstool auf myCommittee

Im Jahr 2018 gab es in allen Komitees in Summe an die 1.400 Abstimmungen auf dem Korrespondenzweg mit ungefähr 12.000 Einzelrückmeldungen, die an die jeweiligen Komitee-Managerinnen und -Manager per E-Mail gesendet wurden. Dies wurde mit Jänner 2019 durch das elektronische Abstimmungstool auf myCommittee abgelöst. Das neue System bietet den Teilnehmenden eine klare Übersicht über offene Abstimmungen, eine Erinnerungsfunktion und eine automatische Benachrichtigung über das Abstimmungsergebnis.

Karl Grün räumte ein, dass in der Anfangsphase Bugs bestanden, die mittlerweile behoben wurden. Alle Teilnehmenden an der Normung sind eingeladen, konkrete Weiterentwicklungsvorschläge ihm direkt oder über die Komitee-Managerinnen und -Manager mitzuteilen.

Stellungnahmen zu Projektanträgen oder ÖNORM-Entwürfen

Mit Jänner 2019 traten weitere Bestimmungen der Geschäftsordnung 2018 über die Teilnahme an der europäischen und internationalen Normung, Übernahme Europäischer und Internationaler Normen sowie Entwicklung rein österreichischer Normen in Kraft, nämlich die Abschnitte 4.2.5, 4.5 und 4.4.11. Eine wesentliche Bestimmung betrifft die Offenlegung der Namen der juristischen und natürlichen Personen, die Stellungnahmen zu Projektanträgen oder ÖNORM-Entwürfen abgegeben haben, die Stellungnahmen selbst und das Ergebnis der Beratung über diese durch das Komitee.

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Vertraulichkeit der Normungsarbeit

In einem Fishbowl-Format wurde sehr lebendig die Frage diskutiert, was Vertraulichkeit der Normungsarbeit konkret bedeutet. Sehr rasch kam man überein, dass schon bisher gemäß dem Transparenz-Prinzip der Öffentlichkeit wichtige Informationen zur Verfügung standen - nämlich zu laufenden Norm-Projekten, Norm-Entwürfen bzw. die Namen jener Organisationen, die Personen in ein Komitee oder in eine Arbeitsgruppe nominiert haben. Die Namen der teilnehmenden Personen selbst sind allerdings ohne deren ausdrückliches Einverständnis aus Datenschutzgründen keinesfalls offenzulegen.

Was von Interesse sein könnte, ist die Phase zwischen Beginn eines Norm-Projekts und der Verfügbarkeit des ÖNORM-Entwurfs. Überschneidungen zwischen Komitees wurden ebenso besprochen wie die Vorgehensweise, wenn man Meinungen zu konkreten Normvorschlag-Inhalten aus anderen Organisationen als der eigenen einholen möchte.

Im Zuge der Diskussion entstand der Vorschlag, den Komitee-Vorsitzenden einen kurzen, griffigen Leitfaden als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsordnung im Allgemeinen und der Vertraulichkeit im Besonderen zur Verfügung zu stellen. Als Orientierung für einen solchen Leitfaden schlug Prof. Dr. Manfred Matzka vor, Komitees sollten selbst bestimmen, was alles öffentlich gemacht werden kann - außer personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnisse und Themen, die die Veröffentlichung des laufenden Projekts gefährden. Mit diesen Anregungen wird Austrian Standards - in Beratung mit dem Präsidiumssauschuss für Normungsangelegenheiten - einen Leitfaden ausarbeiten.

Bei einem abschließenden Networking hatten die Vorsitzenden noch Gelegenheit, Punkte des Programms in einem persönlichen Gespräch zu vertiefen.

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Karl Grün, Director Standards Development

Karl Grün

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