Austrian Standards


KMU Definition

Die KMU-Definition der Europäischen Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt ABl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36 ff), die mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, unterscheidet je nach Mitarbeiterzahl sowie Umsatz bzw. Bilanzsumme zwischen Kleinstunternehmen, Kleinen und Mittleren Unternehmen:

Kategorie Personen Umsatz Bilanzsumme
Kleinstunternehmen weniger als 10 max. 2 Mio. € max. 2 Mio. €
Kleine Unternehmen weniger als 50 max. 10 Mio. € max. 10 Mio. €
Mittlere Unternehmen weniger als 250 max. 50 Mio. € max. 43 Mio. €
       
       
Cover Broschüre "Die neue KMU-Definition"

Die neue KMU-Definition - Benutzerhandbuch und Mustererklärung

Dieses Benutzerhandbuch enthält Angaben und Erläuterungen zur neuen KMU-Definition, die am 1.1.2005 in Kraft getreten ist, sowie eine Mustererklärung, die einzelne Unternehmen selbst ausfüllen können, um bei der Beantragung von Mitteln aus KMU-Förderprogrammen ihren KMU-Status nachzuweisen.

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