KMU Definition
Die KMU-Definition der Europäischen Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt ABl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36 ff), die mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, unterscheidet je nach Mitarbeiterzahl sowie Umsatz bzw. Bilanzsumme zwischen Kleinstunternehmen, Kleinen und Mittleren Unternehmen:
| Kategorie | Personen | Umsatz | Bilanzsumme |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | weniger als 10 | max. 2 Mio. € | max. 2 Mio. € |
| Kleine Unternehmen | weniger als 50 | max. 10 Mio. € | max. 10 Mio. € |
| Mittlere Unternehmen | weniger als 250 | max. 50 Mio. € | max. 43 Mio. € |
Die neue KMU-Definition - Benutzerhandbuch und Mustererklärung
Dieses Benutzerhandbuch enthält Angaben und Erläuterungen zur neuen KMU-Definition, die am 1.1.2005 in Kraft getreten ist, sowie eine Mustererklärung, die einzelne Unternehmen selbst ausfüllen können, um bei der Beantragung von Mitteln aus KMU-Förderprogrammen ihren KMU-Status nachzuweisen.
Download (PDF, 944 kB)
Diese
Seite weiterempfehlen


