Austrian Standards


Interventionsverordnung

Interventionsverordnung / (c) AS+P

Radioaktive Gefahren bannen

Kommentar und Erläuterungen zur Interventionsverordnung

Wien (ON/AS+ prm) Wer die Wochen nach dem Tschernobyl-Ereignis bewusst erlebt hat, wird sich vielleicht erinnern, dass es damals einige Unsicherheiten gab: Zunächst fehlten verbindliche Grenzwerte, mangels Erfahrung trafen die Bundesländerbehörden unterschiedliche Entscheidungen. Die Unsicherheit in der Bevölkerung war groß.

In Zukunft sollen solche Probleme durch die so genannte Interventionsverordnung - "145. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Interventionen bei radiologischen Notstandssituationen und bei dauerhaften Strahlenexpositionen (Interventionsverordnung - IntV; BGBl. II Nr. 145/2007 vom 26.06.2007)" - verhindert werden.

Dazu werden u. a. verbindliche Interventionsrichtwerte und mögliche Interventionsmaßnahmen festgelegt, die frühzeitige Information der Öffentlichkeit geregelt und vor allem die Harmonisierung mit den Nachbarländern angestrebt.

Die Interventionsverordnung ist außerdem ein weiterer Schritt zur vollständigen Anpassung der österreichischen Strahlenschutzbestimmungen an die Strahlenschutzregelungen der EU und gilt auch für Personen, die etwa bei ihrer Arbeit einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt waren.

Um die Umsetzung der Interventionsverordnung zu erleichtern, hat die Austrian Standards plus Publishing nun dazu einen Band mit Kommentaren und Erläuterungen herausgegeben.

Er richtet sich - ebenso wie die Verordnung - primär an Behörden, Einsatzorganisationen und an alle Personen, deren Aufgabe es ist, bei einer radiologischen Notstandssituation die Exposition von Einzelpersonen zu verhindern oder zu verringern.

Über die Autoren

Dr. Alexander BRANDL, Geschäftsfeldleiter Betriebssicherheit, Strahlenschutzbeauftragter und QM-Beauftragter bei Nuclear Engineering Seibersdorf, Experte beim ON-Komitee 088 "Strahlenschutz".

Dr. Dietmar MÜLLER, freier Mitarbeiter am Institut für medizinischen Strahlenschutz und Dosimetrie am LKH Innsbruck, Experte beim ON-Komitee 088 "Strahlenschutz".

Mag. Dr. Johannes PRITZ, Leiter des Referats Krankenanstalten (Fachabteilung 8A, Amt der Steiermärkischen Landesregierung), Vertreter der Strahlenschutzaufsichtsbehörde in der Steiermark, Mitglied der Ethikkommission des Landes nach dem Arzneimittelgesetz, der gemeinsamen Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Stmk und der Stmk KAGES und der Patientenentschädigungskommission des Landes, Member of the World Association for Medical Law (WAML).